Worin liegt der Unterschied für einen Klienten, ob seine psychotherapeutischen Gespräche von der Krankenkasse bezahlt werden, oder
ob der Betroffene als Selbstzahler seine Kosten selbst bestimmt und übernimmt?
In eine Selbstzahler-Praxis für Psychotherapie kommen Menschen mit Vorstellungen und Erwartungen, manchmal sogar was den
Zeitrahmen anbelangt. Die Klienten in unserer Praxis für Psychotherapie wissen, daß wir mit einer fundierten Ausbildung und ständigen Weiterbildungen Ihnen vom ersten Kennenlernen an etwas an die
Hand geben, Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Technik zur Selbsthilfe vermitteln und zusätzlich intensiv einüben.
Wir verlieren keine kostbare Zeit mit Konversation, sondern beginnen von der ersten Begegnung an mit dem sogenannten
ESTA-Modell und den zu unserem Konzept gehörenden Hausaufgaben. In Ihrem Interesse haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, schnellstmögliche, realisierbare Lösungen mit Ihnen zu
erarbeiten. Dabei sind wir nicht an ein von der Kasse vorgegebenes Stundenkontingent gebunden.
Wir ermöglichen Ihnen kurze Wartezeiten ohne Ihre Krankenkasse, Ihren Arbeitgeber und wenn Sie möchten, ohne Ihren Partner
mit einzubeziehen. Auf diese Weise können Sie auch die Wartezeit für einen Termin bei einem Psychotherapie - Kassentherapeuten oder Psychiater überbrücken.
Stellt sich heraus, daß Sie die Hilfe eines Psychiaters benötigen, sind wir gerne und sofort bereit, die Vermittlung zu
übernehmen.
Bei uns gehen Sie diesbezüglich kein Risiko ein.
Das sollten Sie wissen:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn bei einem Patienten eine psychische Grunderkrankung diagnostiziert wurde. Diese
kann genetisch bedingt sein, oder durch Alltagsprobleme entstanden sein beziehungsweise aufrecht erhalten werden.
Derzeit besteht leider wenig Hoffnung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, wenn bekannt ist, daß Sie erst vor
kurzem an einer von der Krankenkasse bezahlten Psychotherapie teilgenommen haben. In diesem Fall sollten Sie mindestens 5 Jahre warten (nach Beendigung der Therapie), bevor Sie einen Antrag auf
Berufsunfähigkeitsschutz ausfüllen.