Unterschiede zwischen Krankenkasse und Selbstzahler


Worin liegt der Unterschied für einen Klienten, ob seine psychotherapeutischen Gespräche von der Krankenkasse bezahlt werden, oder ob der Betroffene als Selbstzahler seine Kosten selbst bestimmt und übernimmt?
 
In eine Selbstzahler-Praxis  für Psychotherapie kommen Menschen mit Vorstellungen und Erwartungen, manchmal sogar was den Zeitrahmen anbelangt. Die Klienten in unserer Praxis für Psychotherapie wissen, daß wir mit einer fundierten Ausbildung und ständigen Weiterbildungen Ihnen vom ersten Kennenlernen an etwas an die Hand geben, Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Technik zur Selbsthilfe vermitteln und zusätzlich intensiv einüben.
 
Wir  verlieren  keine kostbare Zeit mit Konversation, sondern beginnen von der ersten Begegnung an mit dem sogenannten ESTA-Modell  und den zu unserem Konzept gehörenden Hausaufgaben. In Ihrem Interesse  haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, schnellstmögliche, realisierbare Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten. Dabei sind wir nicht an ein von der Kasse vorgegebenes  Stundenkontingent gebunden.
 
Wir ermöglichen Ihnen kurze Wartezeiten ohne Ihre Krankenkasse, Ihren Arbeitgeber und wenn Sie möchten, ohne Ihren Partner mit einzubeziehen. Auf diese  Weise  können Sie  auch die  Wartezeit  für einen Termin bei einem Psychotherapie - Kassentherapeuten oder Psychiater überbrücken.
Stellt sich heraus, daß Sie die Hilfe eines Psychiaters benötigen, sind wir gerne und sofort bereit, die Vermittlung zu übernehmen.
 
Bei uns gehen Sie diesbezüglich kein Risiko ein.
 
Das sollten Sie wissen:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn bei einem Patienten eine psychische Grunderkrankung diagnostiziert wurde. Diese kann genetisch bedingt sein, oder durch Alltagsprobleme entstanden sein beziehungsweise aufrecht erhalten werden.

Derzeit besteht leider wenig Hoffnung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, wenn  bekannt ist, daß Sie erst vor kurzem an einer von der Krankenkasse bezahlten Psychotherapie teilgenommen haben. In diesem Fall sollten Sie mindestens 5 Jahre warten (nach Beendigung der Therapie), bevor Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz ausfüllen.